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Arbeitsrecht ist Schutzrecht und soll primär dem Ausgleich des strukturellen Ungleich-
gewichts zwischen Arbeit-
nehmer und Arbeitgeber dienen.

Wir haben uns festgelegt: Aus innerer Über-
zeugung und mit vollem Einsatz, vertreten wir seit vielen Jahren im Arbeitsrecht ausschließlich Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerk-
schaften. Wir wissen, dass eine gute und erfolgreiche Arbeit nur gemeinsam im Verbund mit den Betriebsräten und Gewerkschaften möglich ist. Gemeinsam arbeiten wir an den wesentlichen Zielen: Der Beschäftigungssicherung und der Herstellung von gerechten Arbeitsbedingungen. 

Juristische Schwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht (Betriebsvereinbarungen, Betriebsänderungen u.ä.)
  • Tarifrecht (Gestaltung von Haustarifverträgen u.a.)
  • Individualarbeitsrecht (Aufhebungsverträge, Kündigungsschutzklagen, Zahlungsklagen, Insolvenzarbeitsrecht)

Schwerpunkte der Tätigkeit

  • Außergerichtliche Beratung von Mitbestimmungsgremien aller Ebenen (BR, GBR, KBR)
  • Verfahrensbevollmächtigter in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Sachverständiger des Betriebsrates (GBR, KBR) nach §§ 80 III, 111 S. 2 BetrVG
  • Erstellung von arbeitsrechtlichen Gutachten
  • Beisitzer in Einigungstellen
  • Außergerichtliche Beratung und Prozessvertretung von Arbeitnehmern

Kooperation

  • Kooperation mit den IG Metall-Verwaltungsstellen Münster und Oelde- Ahlen; Beraternetzwerk der IG Metall
  • Kooperation mit der IGBCE, Bezirk Münster-Bielefeld; Sachverständigennetzwerk der IGBCE
  • Referent beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. (u.a. im Programm "Fit für den Vorsitz", "Interessenausgleich und Sozialplan" u.a.)

Aktuelle Seminare und Vorträge

Aktuell sind keine Termine vorhanden.