Arbeitsrecht ist Schutzrecht und soll primär dem Ausgleich des strukturellen Ungleich-
gewichts zwischen Arbeit-
nehmer und Arbeitgeber dienen.
Wir haben uns festgelegt: Aus innerer Über-
zeugung und mit vollem Einsatz, vertreten wir seit vielen Jahren im Arbeitsrecht ausschließlich Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerk-
schaften. Wir wissen, dass eine gute und erfolgreiche Arbeit nur gemeinsam im Verbund mit den Betriebsräten und Gewerkschaften möglich ist. Gemeinsam arbeiten wir an den wesentlichen Zielen: Der Beschäftigungssicherung und der Herstellung von gerechten Arbeitsbedingungen.
Juristische Schwerpunkte
- Arbeitsrecht
- Betriebsverfassungsrecht (Betriebsvereinbarungen, Betriebsänderungen u.ä.)
- Tarifrecht (Gestaltung von Haustarifverträgen u.a.)
- Individualarbeitsrecht (Aufhebungsverträge, Kündigungsschutzklagen, Zahlungsklagen, Insolvenzarbeitsrecht)
Schwerpunkte der Tätigkeit
- Außergerichtliche Beratung von Mitbestimmungsgremien aller Ebenen (BR, GBR, KBR)
- Verfahrensbevollmächtigter in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Sachverständiger des Betriebsrates (GBR, KBR) nach §§ 80 III, 111 S. 2 BetrVG
- Erstellung von arbeitsrechtlichen Gutachten
- Beisitzer in Einigungstellen
- Außergerichtliche Beratung und Prozessvertretung von Arbeitnehmern
Kooperation
- Kooperation mit den IG Metall-Verwaltungsstellen Münster und Oelde- Ahlen; Beraternetzwerk der IG Metall
- Kooperation mit der IGBCE, Bezirk Münster-Bielefeld; Sachverständigennetzwerk der IGBCE
- Referent beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. (u.a. im Programm "Fit für den Vorsitz", "Interessenausgleich und Sozialplan" u.a.)
Aktuelle Seminare und Vorträge
Aktuell sind keine Termine vorhanden.

