Arbeitsrecht
Wegen der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz.
Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei verschiedene Rechtsbereiche:
- Individual-Arbeitsrecht: Es regelt die Arbeitsbedingungen wie z.B. Arbeitszeit, Teilzeit und den Kündigungsschutz
- Kollektiv-Arbeitsrecht: Es regelt das Verhältnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, z.B. durch Tarifverträge.
Mit Gesetzen und Verordnungen, wie z.B. Mindestlohn und Entsendegesetze schützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch auf neue Probleme, wie Arbeitnehmerdatenschutz und Mobbing, reagiert das BMAS mit Vorschlägen zur Modernisierung des Arbeitsrechts.
Arzthaftungsrecht
Unter Arzthaftung versteht man die Verantwortung eines Arztes gegenüber einem Patienten bei schuldhaftem Handeln, welche infolge der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit entsteht.
Wenn ein Arzt einen Patienten behandelt, so kommt damit – rechtlich betrachtet – ein Behandlungsvertrag zustande. Dies gilt auch dann, wenn der Arzt kein Honorar verlangt oder das Honorar von dritter Seite, etwa einem Sozialversicherungsträger, getragen wird. Aufgrund dieses Vertrages, eines Dienstvertrages, schuldet der Arzt nicht einen bestimmten Erfolg – Heilung des Patienten kann er nicht zusichern –, sondern fachgerechte Bemühungen mit dem Ziel der Heilung oder Linderung von Beschwerden. Verstößt er gegen diese Pflicht, spricht man von einem Behandlungsfehler, aufgrund dessen der Arzt dem Patienten zum Schadenersatz verpflichtet ist. Diese Haftung lässt sich in gleicher Weise auf unerlaubte Handlung (§ 823 BGB) stützen, da der Arzt dann zugleich unberechtigt die Gesundheit beeinträchtigt oder die körperliche Integrität verletzt.
Die ärztlichen Pflichten und möglichen Verstöße sind zahlreich. Sie lassen sich im Wesentlichen gruppieren in Behandlungsfehler, Aufklärungsversäumnisse, Dokumentationsfehler und sonstige Pflichtverstöße.
Ausländerrecht (Schwerpunkt türkisch)
Das Ausländerrecht ist ein Teil des besonderen Ordnungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regelt, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen.
Gegenstand des Ausländerrechts können Bestimmungen über die Einreise, den Aufenthalt, die Niederlassung, die Erwerbstätigkeit, die Integration, die soziale Sicherung und das Steuerrecht sein.
Betriebsverfassungsrecht (Betriebsvereinbarungen, Betriebsänderungen u.ä.)
Die Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Bußgeldrecht
Die Zahl bußgeldbewehrter Vorschriften im Verkehrsbereich sprengt die hier mögliche Darstellung, es handelt sich um nahezu alle Vorschriften der StVO (vgl. dort die Aufzählung in § 49), der StVZO, aber auch der EU-Vorschriften hinsichtlich Lenk- und Ruhezeiten etc.
Eine gute Übersicht auch zu den Bußgeld-Höhen können Sie der Bußgeldkatalog-VO entnehmen, die Sie z.B. vom ADAC-Verlag beziehen können. Beim Kraftfahrbundesamt ("Flensburg") ist ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog veröffentlicht.
Neben Verstößen im sog. ruhenden Verkehr sind sicherlich die Tempoübertretungen und Abstandsunterschreitungen die häufigsten Vorwürfe. Bei diesen Tatbeständen ist auch die Überwachungsdichte am größten (Politessen, Tempo- und Abstandsmeßanlagen etc.).
Familienrecht
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.
Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Individualarbeitsrecht (Aufhebungsverträge, Kündigungsschutzklagen, Zahlungsklagen, Insolvenzarbeitsrecht)
Das Individualarbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer.
Kaufrecht
Auszug aus der BGB - Kaufrecht: § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag.
- Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
- Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu
zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Mietrecht
Dieser juristische Bereich umfasst sowohl das Wohnraum Mietrecht wie auch das Gewerberaum Mietrecht.
Grundsätzlich ist das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz BGB) in den §§ 535 ff BGB geregelt, doch das Tätigkeitsspektrum im Mietrecht umfasst viel mehr als nur die Rechte und Pflichten des Vermieters und Mieters aufgrund eines Mietvertrags.
Sozialrecht
Das Sozialrecht ist Teilgebiet des öffentlichen Verwaltungsrechts. Nach § 1 SGB I soll das Recht des Sozialgesetzbuches zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit dienen
Das Sozialrecht ist das Recht der öffentlichen Leistungsverwaltung und wird herkömmlich unterteilt in das Recht der Sozialversicherung, Recht der sozialen Entschädigung und Sozialhilferecht. Als vierte sog. Säule des Sozialrecht hat sich das Recht der sozialen Förderung herausgebildet.
Sportrecht
Mit dem Begriff Sportrecht wird eine Querschnittsmaterie aus Vereinsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht und Europarecht bezeichnet, die die Rechte von oder gegenüber Sportverbänden oder Sportlern betrifft.
Strafrecht
Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Handlungen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden.
Als Ziel des Strafrechts gilt vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben und Eigentum sowie Sicherheit und Integrität des Staates und elementarer Werte des Gemeinschaftslebens.
Straßenverkehrsrecht (Unfallrecht, Personenbeförderungsrecht)
Zusammenfassende Bezeichnung für die Vorschriften, die sich auf die Rechte und Pflichten der Teilnehmer am Straßenverkehr und die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr mit Fahrzeugen beziehen.
Tarifrecht
Das Tarifrecht ist ein Teil des Arbeitsrechts. Das Tarifrecht ist die vertragliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Kern des Tarifrechts ist der Tarifvertrag.
Unfallrecht
Leider ist immer wieder festzustellen, dass bei der Unfallabwicklung der Geschädigte nicht voll seine Möglichkeiten ausnutzt. Fragen Sie daher besser eine versierte Anwältin oder einen Anwalt.
Allgemeines Vertrags- und Vertragsgestaltungsrecht
Unter dem Begriff Vertragsrecht werden diejenigen Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen und die Wirkungen von Verträgen regeln.
Das Vertragsrecht beschäftigt sich mit wirksamen Rechtsgeschäften, die durch Vertrag zustande gekommen sind, das heißt, mindestens zwei Personen sind sich einig bzw. es liegen inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen vor, dass zwischen ihnen bestimmte Rechtsfolgen eintreten sollen, sei es durch Verpflichtung oder Einräumung von Rechten. Bei den Willenserklärungen handelt es sich oftmals um Antrag/Angebot und Annahme.
Im Prinzip können Verträge formfrei geschlossen werden, also auch mündlich, per Telefon oder E-Mail und ebenso konkludent durch schlüssiges Handeln. Aber das Gesetz enthält auch Bestimmungen, wann der Vertrag einer bestimmten Form bedarf, um wirksam zu werden. So muss der Kauf einen Grundstücks z.B. notariell beurkundet werden. Erfolgt die Beurkundung nicht, so ist der Vertrag schwebend unwirksam.
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches − insbesondere neben dem Staatsrecht − eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts.
Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z. B. Baurecht, Kommunalrecht, Straßenverkehrsrecht).
Zivilrecht (Schadensersatzrecht, Vertragsrecht etc.)
Das
Zivilrecht ist ein Teil des Privatrechts, manchmal werden die beiden Begriffe
auch synonym verwendet.
Das Zivilrecht kann in folgende Rechtsgebiete unterteilt werden:
- Vertragsrecht
- Recht der unerlaubten Handlungen (Bereicherung, Schädigung)
- Handels-, Familien- und Erbrecht
- Sachenrecht (vor allem Eigentum und Besitz)
- Zivilprozessrecht
Zwangsvollstreckungsrecht
Das Zwangsvollstreckungsrecht ist das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Beitreibung).
Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend: Zwangsvollstreckung ist die mit den Machtmitteln des Staates erzwungene Rechtsdurchsetzung zur Befriedigung eines Anspruches.
