Individualarbeitsrecht

24 Stunden
Erreichbarkeit ist
Unsere Arbeitszeit
nehmen wir nicht in
den Feierabend mit.

Im Arbeitsrecht unterscheidet man zwischen Individualarbeitsrecht (nämlich dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und dem Kollektivarbeitsrecht (hier wird der Arbeitnehmer nur mittelbar als Mitglied einer Koalition oder der Belegschaft des Betriebs oder Unternehmens erfasst).

Themen sind im Individualarbeitsrecht insbesondere

  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Abmahnung
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitsvertrag/befristeter Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeit
  • Arbeitszeugnis
  • Aufhebungsvertrag
  • Überstunden
  • Lohn/Gehalt/Arbeitsentgelt
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit u.a.
  • Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld

Wir helfen verändern.

Betriebsverfassungsrecht

in unserem Betrieb
gibt es keine
Beschäftigungssicherung
gibt es bei uns
schon lange.

Das kollektive Arbeitsrecht regelt Rechtsbeziehungen, bei denen nicht ein Arbeitnehmer als Einzelperson, sondern jeweils eine Gruppe (ein Kollektiv) von Arbeitnehmern betroffen ist.

So befasst es sich u.a. mit Beteiligungsrechten der Betriebratsgremien in Unternehmen und Betrieben, dem sog. Betriebsverfassungsrecht.

Betriebsverfassungsrecht regelt das Zusammenwirken zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft des Betriebes, also innerbetrieblich das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Belegschaft.

Themen sind im kollektiven Arbeitsrecht insbesondere

Mitbestimmung des Betriebsrats in

sozialen Angelegenheiten, z. B.

  • Beginn und Ende sowie Verteilung der Arbeitszeit
  • Urlaubsgrundsätze
  • Kontrolle durch technische Anlagen
  • Arbeitsschutz
  • Lohngestaltung/Akkord- und Prämiensätze

personellen Angelegenheiten, z. B.

  • Personalplanung
  • Beschäftigungssicherung
  • Einstellungen / Gruppierungen / Versetzungen
  • Kündigungen

wirtschaftlichen Angelegenheiten, z. B.

  • Betriebsänderung/Umstrukturierung
  • Interessenausgleich und/oder Sozialplan

Wir helfen verändern.

Tarifrecht

Bei Uns fehlt der
faire Lohn für
gute Arbeit
ist das Resultat von
starken Tarifverträgen.

Das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen, also der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, unterfällt dem kollektiven Arbeitsrecht.

Tarifautonomie als verfassungsrechtlich geschütztes Recht von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden berechtigt die Tarifpartner zum Abschluss von Tarifverträgen in eigener Verantwortung.

Das Tarifvertragsgesetz regelt die formellen Grundlagen des Tarifsystems wie Inhalt und Form von Tarifverträgen, Tarifvertragsparteien, Tarifgebundenheit, Wirkung der Rechtsnormen, Verfahren auf Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und die Einrichtung von Tarifregistern.

Zum Tarifrecht gehören das Tarifvertragsrecht und das Arbeitskampfrecht, d.h. Streiks und Aussperrungen.

Wir helfen verändern.

„Arbeitsrecht dient der Herstellung sozialer Gerechtigkeit.“